Unterricht während der Coronapandemie
Informationen für die Beschulung ab dem 12.04.2021
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Für alle Schüler im Präsenzunterricht besteht Testpflicht
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Für die Selbsttests an der Schule benötigen minderjährige Schüler eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
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Alternativ: negativer PCR- oder POC-Antigentest; Testung darf max. 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultages vorgenommen worden sein
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Teilnahme am Unterricht ist sonst nicht möglich!
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Ab 12.4.2021 erfolgt weiterhin nur für die Abschlussklassen Präsenz- oder Wechselunterricht; für alle übrigen Klassen findet Distanzunterricht gemäß Block- und Stundenplan statt.
Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen
Informationen über den Unterrichtsbetrieb nach Ostern
Einwilligungserklärung für Selbsttests
Hygienekonzept Standort Straubing
Umgang mit Erkältungssymptomen - Stand: 12.03.2021
Quarantänevorschriften ab dem 01.03.2021
Informationen zu schulischen Prüfungsterminen bzw. -zeiträumen, Leistungsnachweisen und Zwischenzeugnissen an Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und Fachakademien im Schuljahr 2020/2021