Hinweise zum Unterrichtsbetrieb ab 22.02.2021
Gemäß den Vorgaben des Kultusministeriums vom 16. Februar 2021 gelten für den Unterrichtsbetrieb ab dem 22. Februar 2021 folgende Regelungen:
Liegt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt, in dem die Schule liegt, nicht über 100, findet an den beruflichen Schulen ab 22. Februar in den Abschlussklassen, die ihre Abschlussprüfungen und Gesellenprüfungen (Teil 2) vor dem 31.Juli 2021 haben, Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch in den Unterrichtsräumen statt. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden, ist in den Wechselunterricht überzugehen.
Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Straubing lässt zu, dass die Abschlussklassen FM11, FR12, KOV12, KOB12, FL12 und BT12 Präsenzunterricht laut Tages- und Blockplan haben.
Ebenfalls findet für die Abschlussklassen der Fachschule für Elektrotechnik sowie der Fachschule für Maschinenbautechnik und die Klassen des „Straubinger Modells“ ab Montag, 22.02.2021 wieder Vollzeitunterricht in Präsenzform statt.
Für alle anderen Klassen gilt weiterhin Distanzunterricht nach Block-und Stundenplan.
Die Schülerinnen und Schüler, die kommende Woche im Präsenzunterricht beschult werden, erhalten von den jeweiligen Klassenleitern über ihre schulische E-Mail-Adresse Informationen zur konkreten Unterrichtsorganisation.
Auf dem gesamten Schulgelände sowie während des Unterrichts gilt Maskenpflicht. In diesem Zusammenhang wird auch den Schülerinnen und Schülern das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken, keine FFP2-Masken) empfohlen, Alltagsmasken sind aber nicht verboten.
Bis zum 7. März 2021 findet an der Schule kein Pausenverkauf statt..
Unterrichtsbetrieb ab 15. Februar 2021
Sehr geehrte Ausbilder und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
auf Anordnung der Staatsregierung und des Kultusministeriums werden die Frühjahrsferien im Schuljahr 2020/2021 durch eine zusätzliche Unterrichtswoche ersetzt.
Die Berufsschulen waren angehalten, in dieser zusätzlichen Unterrichtswoche ein schulisches Angebot für Schülerinnen und Schüler bereitzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung haben wir uns dazu entschlossen, Auszubildenden in Klassen mit einer bevorstehenden Abschlussprüfung diesen zusätzlichen Unterricht zu ermöglichen.
Der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung findet ausschließlich als Distanzunterricht statt. Die Klassenleiter der betroffenen Klassen haben die Schülerinnen und Schüler entsprechend informiert.
Der Unterricht nach dem 22.02.21 wird wieder nach Blockplan und gemäß Stundenplan erfolgen. Die Organisation als Präsenzunterricht, Distanzunterricht oder im Wechsel wird den dann geltenden Vorgaben angepasst werden, die Auszubildenden der betroffenen Blockklassen werden entsprechend informiert.
Laut Aussagen des Kultusministeriums gilt für die Beschulung ab 01.02.2021 folgende Regelung:
„Für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, bei denen bis zum 26. März 2021 Abschlussprüfungen bzw. Kammerprüfungen anstehen, findet ab Montag, den 1. Februar 2021 Unterricht unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern – d.h. soweit erforderlich mit geteilten Klassen bzw. Kursen im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht – statt.
Von dieser Regelung sind Schülerinnen und Schüler nicht betroffen, die am Teil 1 der sog. „gestreckten“ Abschlussprüfung teilnehmen.“
Der Unterricht findet für alle Auszubildenden der BS I daher bis auf Weiteres als Distanzunterricht nach Block – und Stundenplan statt.